
Der Historiker Gerd Krumeich eröffnet an diesem Freitagmorgen die Perspektiven auf “1919: Kontinuitäten und Brüche” mit einem eindrücklichen, bewusst auch polarisierenden, Problemaufriss zur eigentlichen Ausgangssituation der Weimarer Republik 1919. Diese, so Krumeich, sei von Historikern bislang zu Unrecht vom Ende gedacht worden, was dazu geführt habe, dass man die Urgründe für die Instabilität der Republik verkannt habe. Er tut dies in Erwartung eines von ihm so betitelten “Streitgesprächs” mit der nachfolgenden Rednerin, der Historikerin Susanne Brandt, die dann auch in der Tat eine gegensätzliche Perspektive auf die hochsensiblen Themen der Beendigung des Ersten Weltkrieges, der Verantwortung Deutschlands, des vermeintlich ‘epressten’ Versailler Vertrages sowie der vieldiskutierten und fast schon zum Unwort erwachsenen ‘Dolchstoßlegende’ vorbringt.
Krumeich bezeichnet in Anlehnung an sein am kommenden Montag erscheinendes Buch die Weimarer Republik als Kind des “nie bewältigten großen Krieges”. Schonungslos problematisiert er den Umgang der werdenden Republik mit der Kriegsniederlage, insbesondere mit den in Massen heimkehrenden Soldaten an der Schnittstelle 1918/19. Er verweist auf die massiven, verkannten Traumata der Frontsoldaten und betont auch deviantes Sexualverhalten, dessen historische Erforschung gerade erst begonnen hat. Krumeich will damit die Kontinuität von Aggressionen unterstreichen, in deren Schatten letztlich auch der im Reich vielgehasste Versailler Vertrag (“Deutschland muss sich mit Pistole auf der Brust schuldig bekennen”) steht. Die dort formulierte moralische Verantwortlichkeit Deutschlands am Ausbruch des Ersten Weltkrieges (“Aggression”) sei in der deutschen Version mit “Angriff” übersetzt worden – zwei unterschiedliche Qualitäten der Schuldursache.
Die in Krumeichs Augen fehlende Anerkennung der Kriegssoldaten in der deutschen Gesellschaft, gepaart mit der gezielten Verunglimpfung von Krieg und Soldaten (etwa auf der Dadamesse in Berlin 1920) habe eine Identifikation mit der Republik und den demokratiebejahenden Parteien verhindert, letztlich sogar radikale Kampfbünde befeuert.
Zuletzt erinnert Krumeich an die ursprüngliche Bedeutung des “Dolchstoßbegriffs”, wie sie vor der Instrumentalisierung durch die Nationalsozialisten vorgeherrscht habe: Kern sei die Auffassung gewesen, die Revolution habe eine konsensuelle Aushandlung des Friedens im Feindesland verhindert. Die fehlende Auseinandersetzung mit der Trauer um Kriegsgefallene oder die Haltung der politischen Eliten, aber auch der neuen Akteure in Kunst und Kultur (“Wir wollen mit dem Alten nichts zu tun haben”) habe auch, so Krumeich, gesellschaftliche Aggression und Entzweiung befördert. Um dem Eindruck entgegenzutreten, selbst “zu weit nach rechts gerückt” zu sein, zitiert er – gewissermaßen “präventiv”- Kurt Tucholsky.
Brandt hingegen betont ungleich hoffnungsvolle und positive Aspekte der Pariser Friedensverhandlung: In ihnen sei der Wunsch auf eine bessere und gerechtere Welt – sowohl seitens der alliierten Mächte, als auch im Rahmen der Weimarer Nationalversammlung – zum Ausdruck gekommen. Allein der Umstand, dass seit dem Waffenstillstand 1918 keine explizite “Kapitulation” formuliert worden sei, habe eine extrem uneindeutige Situation produziert und Verunsicherung provoziert. Die Friedensverhandlungen in Paris kennzeichneten, so Brandt, folgende Merkmale: Zeitdruck, übergroße, staatliche Aufgaben, etwa die Neuziehung von Grenzen sowie das intensive Empfinden von Paris als Hauptstadt einer Weltregierung.
Herausragend beim Transport einer Friedensbotschaft sei die Rolle des US-amerikanischen Präsidenten Wilson gewesen, der in einer denkwürdigen Rede 1918 forderte, die Friedensverhandlungen offen und transparent zu führen: “Der Tag der Eroberungen und Vergrößerungen ist vorbei, ebenso der Tag heimlicher Verträge”. Auf seiner Europareise sei Wilson mit großem Zuspruch von der friedensbejahenden Bevölkerung gewissermaßen als “Friedensgott” empfangen worden (“Vive Wilson!”). Brandt hebt überdies hervor, welch vordergründige Rolle die Satzung des Völkerbundes im Versailler Vertrag gespielt hat: der Erhalt des Friedens habe anderen Klauseln vorgestanden. In Bezug auf Artikel 231 (Kriegsschuld) widerspricht Brandt Krumeich mit einer alternativen Interpretation: Deutschland habe die Verantwortlichkeit zwar anerkennen müssen, allerdings regelte der Artikel die zu vergeltenden Kriegsschäden wie Pensionen oder verlorene Gewinne sachlich. Sie mahnt damit auch an, sich nicht zu eindimensionalen Interpretationen jener Klausel verleiten zu lassen. Brandt schließt mit dem Hinweis, dass es auch auf der Weimarer Nationalversammlung viele Befürworter einer Unterzeichnung des Versailler Vertrages gegeben habe: Auch hier – und das werde zu häufig vergessen – habe die Überzeugung vorgeherrscht, Streitigkeiten nie wieder in Kriegen beilegen zu wollen.
In der Diskussion musste sich vor allem Krumeich der Kritik des Plenums stellen, zahlreiche Quellenbestände nicht berücksichtigt und daher zu eindimensional argumentiert zu haben. Krumeich habe zahlreiche Ereignisse und Entwicklungen (z.B. Friedensvertrag von Brest-Litowsk, Auslaufen Marine, Willen der OHL zur Beendigung des Krieges und Annahme der Niederlage) übergangen – und dies sei auch nicht mit einer Redezeit von 20 Minuten zu entschuldigen. Krumeich misst den Ereignissen für seine Argumentationslinie hingegen keine allzu große Bedeutung zu, bezeichnete die Einwände gar als “Peanuts” .
Können Sie dies bis 2019 noch einmal neu auflegen? Meine Anfrage schließt die internationale, parteiübergreifende Perspektive mit ein. Siehe meine transeuropäische Vortragsreihe als niederländischer Historiker und das am 13. September (Vortag!) in der Düsseldorfer Uni vorgestellte Buch „Hundert Jahre Urkatastrophe. Der Kolonialvertrag 1919“ https://cuvillier.de/de/shop/publications/7700-hundert-jahre-urkatastrophe-der-kolonialvertrag-1919