“Wir wollen nicht als weibliche Standesvertreterinnen in die Parlamente, sondern als Frauen … Es muss festgestellt werden: soviel Sitze sind vorhanden, soviel Männer, soviel Frauen.” So lautete die Forderung der ehemaligen Lehrerin Helene Drießen, die als einzige Frau im Provinzvorstand der katholischen Deutschen Zentrumspartei von Westfalen erstmals 1921 mit Sitz und Stimme die Gruppe der Politikerinnen auf dem Reichsparteitag ihrer Partei vertrat. Das Thema “Geschlechter(un)ordnung” beleuchtet die Wanderausstellung “Weimar im Westen: Republik der Gegensätze” der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) im Rahmen des Projekts “100 Jahre Bauhaus im Westen” ab Januar 2019 im Düsseldorfer Landtag.
Nachdem am 12. November 1918 per Dekret des Rates der Volksbeauftragten das gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für Frauen und Männer ab 20 Jahren in Deutschland eingeführt wurde, konnten Frauen erstmals wählen und somit auch Anteil an der politischen Gestaltung der Weimarer Republik nehmen. “Doch während Wahlkampfhelferinnen gerne gesehen waren, gestaltete sich die Aufstellung von Kandidatinnen für die beiden Wahlkreise in Westfalen als schwierig. Lediglich zwei Frauen – Agnes Neuhaus für die Deutsche Zentrumspartei und Clara Bohm-Schuch für die SPD – erhielten für Westfalen ein Mandat”, erläutert Kuratorin Dr. Julia Paulus vom LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte, die die Ausstellung zusammen mit Regina Göschl konzipiert.
Nach anfänglichen parlamentarischen Erfolgen regte sich ab Mitte der 1920er Jahre öffentlicher Unmut, weil die etablierten Parteien Kandidatinnen nicht für sichere Listenplätzen berücksichtigten. Besonders auf kommunaler Ebene plädierten viele Protestlerinnen für die Aufstellung kommunaler überparteilicher Frauenlisten. “In Warendorf schlossen sich beispielsweise sieben angesehene Bürgerfrauen unter Führung von Clara Schmidt, der Vorsitzenden des örtlichen Katholischen Deutschen Frauenbunds, zu einer Frauenliste zusammen. Ihr Widerstand und anschließender Erfolg gilt als eine der ersten Manifestationen einer eigenständigen parlamentarischen Partizipation von Frauen in der Weimarer Republik, der nicht nur in Deutschland Beachtung erfuhr, sondern auch im Ausland von sich reden machte”, schildert Paulus.
Da sich das Verhältnis der Geschlechter in der Weimarer Republik auf der einen Seite änderte, wurden auf der anderen Seite traditionelle Rollenbilder umso stärker bewahrt. Haushaltkurse für Mädchen gehörten deshalb zum Schullehrplan. Darüber hinaus wurden pflegende, erziehende und sorgende Tätigkeiten, die überwiegend im Haus anfallen, weiterhin den Frauen zugeschrieben.
Aber Frauen durften nun auch vor der Heirat eine Ausbildung absolvieren und einen Beruf ergreifen. Preußen war im Deutschen Kaiserreich der letzte Bundesstaat, der seine Universitäten 1908 auch für Studentinnen öffnete. Bereits zehn Jahre später erlebte das Frauenstudium in der Weimarer Republik einen starken Aufschwung. “An der damals einzigen Universität in Westfalen, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, liegt der Anteil von Studentinnen 1918/19 noch bei 9,4 Prozent, 1931/32 bereits bei 21,4 Prozent. Damit hat Münster am Ende der Weimarer Republik den zweithöchsten Anteil an weiblichen Studierenden einer deutschen Hochschule”, beschreibt Paulus die Entwicklung. Ab 1922 konnten Frauen außerdem Richterin oder Staatsanwältin werden und von 1919 bis 1923 sowie von 1929 bis 1932 wurde das Heiratsverbot für Lehrerinnen aufgehoben.
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lwlteam (16. Januar 2019). Frauenwahlrecht und Frauenstudium: Geschlechterrollen verändern sich in der Weimarer Republik. Das LVR-Blog zum Verbundprojekt. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/lw35
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